Über uns

Der Rat für Stadtentwicklung Berlin setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern wirtschaftlich und politisch unabhängiger Institutionen zusammen, die für die Stadtentwicklung Berlins und der Region arbeiten, forschen und lehren. Als Teil der aktiven Bürgerschaft und im öffentlichen Interesse wurde der Rat für Stadtentwicklung im Jahr 2000 gegründet, um gemeinsam notwendige Erneuerungen einzuleiten, Missstände zu benennen und Fehlentwicklungen zu verhindern.

Aktuelles

  • Wechsel des Vorsitz
    Mit dem Jahr 2024 hat AfA- Aktiv für Architektur turnusmäßig den Vorsitz des Rats für Stadtentwicklung Berlin übernommen.

Statut

1.
Der Rat für Stadtentwicklung hat sich im Januar 2000 zusammengeschlossen, um Sach- und Fachverstand Berlins zu bündeln und öffentlich wirksam zu machen. Der Rat setzt sich aus Vertretern von wirtschaftlich und politisch unabhängigen Institutionen zusammen, die für die Stadtentwicklung Berlins und der Region arbeiten, forschen und lehren. Der Name „Rat für Stadtentwicklung“ manifestiert das Bestreben, als Teil der aktiven Bürgerschaft und im öffentlichen Interesse gemeinsam zu handeln, um notwendige Erneuerungen einzuleiten, Missstände zu benennen und Fehlentwicklungen zu verhindern.

2.
Ziel des Rates für Stadtentwicklung ist es, fachliche Kompetenz und Engagement für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung und Baukultur zusammenzuführen und in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen.

3.
Folgende Institutionen arbeiten gegenwärtig im Rat für Stadtentwicklung mit:
– Akademie der Künste, Sektion Baukunst
– Aktiv für Architektur
– Architektenkammer Berlin
– Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin und Brandenburg e.V.
– Baukammer Berlin
– Bund Deutscher Architekten Berlin
– Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, Landesverband Berlin
– Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Lg. Berlin Brandenburg
– Deutscher Werkbund Berlin

Jede Institution benennt einen stimmberechtigten Vertreter. Die Vorsitzenden der Institutionen sollten von Fall zu Fall persönlich an den Beratungen teilnehmen.
Über die Aufnahme neuer Institutionen beschließt der Rat mit einer dreiviertel Mehrheit.

4.
Aus dem Kreis der Mitglieder werden Vorschläge zu Themen gemeinsamen Handelns gemacht und zur Beschlussfassung vorbereitet.

Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Institutionen vertreten sind und wenn mit einer Frist von mindestens 7 Tagen eine Einladung zur Sitzung unter Angabe der Tagesordnung erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vertreter. In Ausnahmefällen können Beschlüsse auch brieflich, fernmündlich, per Fax oder e-Mail gefasst werden.

Werden Beschlüsse nicht einstimmig gefasst, gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen, so ist in geeigneter Weise festzuhalten, welche Mitglieder namentlich zu dem Mehrheitsbeschluss beigetragen haben. Damit ist sicherzustellen, dass durch Beschlüsse des Rates für Stadtentwicklung der abweichende Wille einzelner Mitglieder respektiert wird. Dies kann wie folgt formuliert werden: „Der Rat für Stadtentwicklung hat mehrheitlich durch die nachfolgend aufgeführten Institutionen beschlossen:

Jede vertretene Institution kann unabhängig von Beschlüssen des Rates die jeweils eigenen Aktivitäten verfolgen, sollte die übrigen Vertreter jedoch informieren.

5.
In etwa jährlichem Wechsel übernimmt einer der Institutionen die Federführung und Koordinierung, führt Vorsitz und Protokoll. Deren Vertreter kommen nach Vereinbarung – mindestens vierteljährlich – zur Beratung zusammen.

6.
Über die Arbeit des Rates soll in den Mitteilungsmedien der Institutionen berichtet werden. Die öffentlichen Medien sind nach Absprache vom jeweils Federführenden zu informieren.

Jede Institution übernimmt die Kosten seiner eigenen Leistungen. Durch Wechsel der Federführung ist eine möglichst gleichmäßige finanzielle Belastung der Institutionen zu gewährleisten. Bei gemeinsamen öffentlichen Veranstaltungen ist vorab die Finanzierung zu klären, die die unterschiedliche Finanzkraft der einzelnen Institutionen berücksichtigen muss.

Kontakt

Federführung und Koordination für den Rat für Stadtentwicklung erfolgt im Jahr 2024 durch
AfA – Aktiv für Architektur.

Kontakt: rfs@architektenfuerarchitekten.de